Sehr geehrte/r Patient/in,
Ich arbeite ohne Vertrag mit den Kranken- und Sozialversicherungen als sogenannte Wahlärztin aller Kassen. Eine Ausnahme stellt die Vorsorgeuntersuchung dar, welche direkt mit der zuständigen Krankenkasse verrechnet wird.
Im Sozialversicherungsgesetz ist geregelt, dass Anspruchsberechtigte Sachleistungen auch bei WahlärztInnen in Anspruch nehmen dürfen und dafür bei gewissen Kassenleistungen eine Kostenerstattung in der Höhe von 80% des Kassentarifes erhalten. Da in der Honorarordnung für die VertragsärztInnen Verrechnungs-beschränkungen vorgesehen sind, beträgt der Rückerstattungstarif oftmals weniger als 80% des Kassentarifs. In der Regel werden etwa 30% (ÖGK) bis 80% (BVAEB, SVS, KFA) des Kassentarifs rückerstattet.
Besteht bei Ihnen einer private Zusatzkrankenversicherung mit ambulantem Tarif, zahlt diese in den meisten Fällen das gesamte Behandlungshonorar. Es empfiehlt sich vorab Informationen über eine entsprechende Kostenübernahme der Zusatzversicherung einzuholen.