Dr. med. et scient. med. Renate Kruschitz

Fachärztin für Innere Medizin
Wahlärztin
„Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen.“

Aristoteles

  • Individuelle Behandlungskonzepte für Personen mit Übergewicht, Adipositas und damit verbundenen Erkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Fettleber)
  • OP-begleitende (Ernährungs-)Therapien z.B. bei geplantem Gelenksersatz, bariatrischen Operationen
  • Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, Schwangerschaftsdiabetes, Typ I (ausgenommen Pumpentherapie) und anderen speziellen Diabetesformen ( Jahrescheck)
  • Vorsorgeuntersuchung
  • Operationstauglichkeit
  • Ultraschall des gesamten Bauchraumes, der Schilddrüse und der Halsgefäße
  • Elektrokardiografie (EKG)
  • Ergometrie (Belastungs-EKG)
  • Lungenfunktionstest (Spirometrie)
  • 24-Stunden-Blutdruck-Messung
  • Bioimpedanzanalyse (BIA)
  • Knöchel-Arm-Index Messung (ABI)
  • Fachärztin für Innere Medizin
  • SCOPE-Zertifizierung des Welt Adipositas Verbandes als Spezialistin für Adipositastherapie (SCOPE Certification conferred by the World Obesity Federation)
  • Zertifikat d. Österr. Ärztekammer für Angiologische Basisdiagnostik
  • Doktoratsstudium (PhD) der medizinischen Wissenschaften „Doctoral school for lifestyle-related diseases” an der Medizinischen Universität Graz
  • Diplomstudium der Humanmedizin, Medizinische Universität Graz
  • Ausbildung zur Diätologin und Ernährungsmedizinischen Beraterin

Sehr geehrte/r Patient/in,

Ich arbeite ohne Vertrag mit den Kranken- und Sozialversicherungen als sogenannte Wahlärztin aller Kassen. Eine Ausnahme stellt die Vorsorgeuntersuchung dar, welche direkt mit der zuständigen Krankenkasse verrechnet wird.

Im Sozialversicherungsgesetz ist geregelt, dass Anspruchsberechtigte Sachleistungen auch bei WahlärztInnen in Anspruch nehmen dürfen und dafür bei gewissen Kassenleistungen eine Kostenerstattung in der Höhe von 80% des Kassentarifes erhalten. Da in der Honorarordnung für die VertragsärztInnen Verrechnungs-beschränkungen vorgesehen sind, beträgt der Rückerstattungstarif oftmals weniger als 80% des Kassentarifs. In der Regel werden etwa 30% (ÖGK) bis 80% (BVAEB, SVS, KFA) des Kassentarifs rückerstattet.

Besteht bei Ihnen einer private Zusatzkrankenversicherung mit ambulantem Tarif, zahlt diese in den meisten Fällen das gesamte Behandlungshonorar. Es empfiehlt sich vorab Informationen über eine entsprechende Kostenübernahme der Zusatzversicherung einzuholen.

Individuelle, ausführliche Behandlungs- und Besprechungstermine

Nach Terminvereinbarung vor Ort, unter Tel. +43 463 56117 oder office@impulsinstitut.at

EINGANG: Khevenhüllerstrasse 38, 9020 Klagenfurt